DER ARZT UND DAS RECHT
Bessere Versorgung durch Zweigpraxen - was das heißt, ist noch immer unklar
Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) ermöglicht es, dass Kassenärzte auch außerhalb ihres Vertragsarztsitzes an weiteren Orten tätig sein können - wenn dies die Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten verbessert und die ordnungsgemäße Versorgung am Ort des Vertragsarztsitzes nicht beeinträchtigt wird. Doch was "Verbesserung der Versorgung" bedeutet, ist noch immer nicht ganz eindeutig.