Besserer Unfallschutz für Patienten in Reha-Kliniken

Veröffentlicht:

KASSEL (mwo). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den Unfallschutz der Patienten während einer Reha-Behandlung verbessert. Nach einem kürzlich verkündeten Urteil spielt es für den gesetzlichen Unfallschutz in der Regel keine Rolle, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Die Mitwirkung bei der Behandlung und notwendige Wege sind generell gesetzlich versichert.

Laut Gesetz ist versichert, wer auf Kosten einer Krankenkasse oder eines gesetzlichen Rententrägers "stationäre oder teilstationäre Behandlung oder stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur Rehabilitation" erhält. Die Klägerin war nach einer Knieoperation zur stationären Anschlussbehandlung in einer Reha-Klinik. Nach einer Massage-Behandlung mit einem "Hydrojet" rutschte sie auf dem Boden aus und brach sich den linken Oberschenkel. Die Unfallkasse lehnte eine Anerkennung als gesetzlich versicherten Unfall ab: Behandlungsfehler seien vom gesetzlichen Versicherungsschutz nicht erfasst.

Wie nun das BSG entschied, kommt es darauf nicht an. Die Klägerin habe sich zur stationären Rehabilitation in der Klinik befunden, und der Unfall sei während ihrer Mitwirkung bei einer verordneten Behandlung passiert. Ein Behandlungsfehler schließe den gesetzlichen Unfallschutz nur in den seltenen Fällen aus, "wenn er allein wesentlich für das Unfallereignis wurde". Das sei hier nicht vorgetragen oder gar festgestellt worden.

Als Konsequenz müssen Reha-Patienten nicht die langwierige Klärung eines Unfallgeschehens abwarten. In der Regel muss die Berufsgenossenschaft in Vorleistung treten, kann aber gegebenenfalls Regress nehmen, wenn ein haftungspflichtiges Mitverschulden der Klinik vorliegt. Nur bei einem unabweisbaren Alleinverschulden können sich die Patienten ausschließlich direkt an die Klinik wenden.

Az: B 2 U 11/09 R

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen