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Verbraucherschutz

BfR will mehr Klarheit über Herbizid-Rückstände geben

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BERLIN. Mit neuen Orientierungswerten im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) will das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Verbrauchern mehr Klarheit verschaffen.

Künftig soll nicht nur ausgewiesen werden, in wie vielen Proben der deutschen Lebensmittelüberwachung Höchstgehalte von Pflanzenschutzwirkstoffen überschritten werden, sondern auch die Überschreitungen eines toxikologischen Grenzwertes (akute Referenzdosis, ARfD).

In der Regel seien weniger als zehn (von mehreren 1000) Lebensmittelproben im Jahr von ARfD-Überschreitungen betroffen, im Jahr 2017 waren es nach Angaben des BfR sieben Proben.

Ein besonderes Augenmerk liege auf importierten Lebensmitteln, da diese die Höchstgehalte im Vergleich zu einheimischen Lebensmitteln öfters überschritten, wie es heißt. Zudem schlägt das BfR einen Indikator vor, der Auskunft über die Gesamtaufnahme von Herbizid-Rückständen durch die Nahrung gibt.

Zu dessen Bestimmung soll die kurz- und langfristige Aufnahme regelmäßig auf Basis deutscher Verzehrstudien und Lebensmittel-Monitoring-Daten ermittelt werden. Aus den Resultaten können Handlungsempfehlungen für das Risikomanagement abgeleitet werden.

Das NAP-Gremium habe beiden Vorschlägen bereits zugestimmt und der Bundesregierung zur Annahme empfohlen, so das BfR, so die Behörde. Als weiteren Schritt plane das BfR die Entwicklung von Indikatoren zur Erfolgsmessung von Maßnahmen, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sicherer machen sollen.(dab)

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