Klinikabrechnung
Bis 2019 galt und gilt Wirtschaftlichkeit vor Fallpauschalenvereinbarung
Für Abrechnungsstreit bei Fallzusammenführungen vor 2019 gilt weiterhin das Primat derWirtschaftlichkeit vor etwaig zulässiger Abrechnung zweier Fälle.
Für Abrechnungsstreit bei Fallzusammenführungen vor 2019 gilt weiterhin das Primat derWirtschaftlichkeit vor etwaig zulässiger Abrechnung zweier Fälle.
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