Fortbildung

Bis zu 500 Euro Zuschuss für MFA

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BERLIN. Die Bildungsprämie geht ab Juli in die dritte Runde. Damit steht vor allem Medizinischen Fachangestellten (MFA), die in Teilzeit arbeiten, der Zuschuss von bis zu 500 Euro zu einer Fortbildungsmaßnahme auch weiterhin zur Verfügung.

Die neue Förderrichtlinie sei am 22. Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht worden, meldet das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Dabei sollten Praxisteams die geänderten Fördervorgaben beachten.

Der Prämiengutschein wird nur für Weiterbildungen mit berufsspezifischen Inhalten sowie für Weiterbildungen, die generell die Beschäftigungsfähigkeit verbessern - also auch Sprach- oder EDV-Kurse - gewährt. Wobei die Kursgebühr insgesamt 1000 Euro nicht überschreiten darf.

Erstattet werden über den Gutschein die Hälfte der Kosten, maximal 500 Euro. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, darf das zu versteuernde Jahreseinkommen der MFA bei maximal 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) liegen.

Außerdem muss die MFA mindestens 15 Stunden pro Woche in der Praxis arbeiten und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Bildungsprämie kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden. Ausschlaggebend ist dabei das Jahr der Gutscheinausgabe. Die ab Juli neu anlaufende Förderphase wird bis zum 31. Dezember 2017 laufen. (reh)

Weitere Infos unter www.bildungspraemie.info

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