Blutzuckertests: Wichtige Regeln für die Kontrollprobe

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NEU-ISENBURG (eb). Praxen, die Blutzuckermesssysteme nutzen, müssen seit bald vier Monaten die Vorgaben der überarbeiteten Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK) einhalten. Dabei sehen die neuen Regeln, die seit April zu beachten sind, auf den ersten Blick strenger aus, als gedacht.

So müssen Praxisteams die Funktion der Messsysteme regelmäßig überprüfen - und zwar mindestens einmal wöchentlich. Außerdem sollten die Kontrollproben in zwei Konzentrationsbereichen verwendet werden.

Allerdings gilt dies nur, "soweit verfügbar". Dabei heißt "verfügbar", dass ein Kontrollmaterial für ein Analysensystem oder für eine Messgröße auf dem deutschen Markt erhältlich ist, erläutert die BÄK in einem Kommentar zur Rili-BÄK.

Übersetzt für Arztpraxen bedeutet dies nun, dass sie beim Blutzuckertest durchaus auch Messsysteme einsetzen dürfen, die Kontrollproben in nur einem einzigen Konzentrationsbereich anbieten. Wichtig ist in diesem Fall allerdings, dass der Hersteller einen Zielwert auf den Beipackmaterialien angegeben hat.

Und noch etwas ist zu beachten: Die Prüf-Dokumentation muss nun fünf Jahre aufbewahrt werden.

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