Krankenhausreform

Brandenburg: Anträge zur Krankenhausfinanzierung fallen im Landtag durch

SPD will über die Krankenhausfinanzierung erst im Detail reden, wenn über den Haushalt debattiert wird.

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Potsdam. CDU und AfD sind im Brandenburger Landtag mit zwei Anträgen zur Unterstützung der Krankenhäuser des Landes gescheitert. Die CDU wollte die Landesregierung auffordern, den Krankenhäusern in den nächsten zwei Jahren rund 200 Millionen Euro Investitionspauschale zur Verfügung zu stellen. Zudem sollten kurzfristige Liquiditätsreserven geschaffen werden, um Insolvenzen zu verhindern.

„Fördern Sie Klinikverbünde und Kooperationen, entwickeln Sie die ambulant-stationäre Versorgung weiter“, sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Professor Michael Schierack. Die Krankenhäuser im Land befänden sich in einer äußerst schwierigen Situation. „Die Planinsolvenzen in Spremberg und Guben sind nur die Spitze eines Eisbergs.“ Die AfD-Gesundheitspolitikerin Dr. Daniela Oeynhausen bezeichnete die Krankenhausreform als „verfassungswidrig“. Sie forderte die Landesregierung zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf. „Brandenburg darf nicht weiter zu einer Lachnummer werden.“

Der SPD-Abgeordnete Björn Lüttmann verwies darauf, dass es noch keinen Haushalt gebe. Eine vertiefte Debatte um die Krankenhausfinanzierung wolle man führen, wenn über den Haushalt debattiert wird. „Wir sind uns fraktionsübergreifend einig, dass die Krankenhausplanung Ländersache ist, dass wir alle Krankenhausstandorte erhalten wollen, dass wir eine erhöhte Invesititonskostenpauschale wollen und den Krankenhäusern helfen wollen.“ Die BSW-Abgeordnete und Landtagsvizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn erklärte, die Forderungen der CDU und der AfD griffen zur kurz. Die Krankenhäuser sollten nicht nur 2025 und 2026 unterstützt werden. „Hier nur auf Sicht zu fahren, wäre das falsche Signal.“ (lass)

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