Bericht an den Haushaltsausschuss
Bundesrechnungshof moniert Sonderzahlungen an Kliniken in der Pandemie
Der Bundesrechnungshof hält den Versorgungsaufschlag in Höhe von 3,1 Milliarden Euro, der in Corona-Zeiten an Krankenhäuser geflossen ist, für unwirtschaftlich und überdimensioniert.
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Nach Ansicht des Bundesrechnungshofs hat das Bundesgesundheitsministerium den Versorgungsaufschlag für Krankenhäuser „planlos und abgekoppelt von Bedarfen“ ausgezahlt.
© Stefan Kiefer / imageBROKER
Bonn/Berlin. Der Bundesrechnungshof hat Unterstützungsleistungen für Krankenhäuser in der Corona-Pandemie als unwirtschaftlich kritisiert. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags („Corona-Versorgungsaufschlag in Konkurrenz mit weiteren Unterstützungsleistungen für Krankenhäuser“) nimmt der Rechnungshof insbesondere den sogenannten Versorgungsaufschlag ins Visier. Dieser von Anfang November 2021 bis Ende Juni 2022 gezahlte Aufschlag sollte Anreize für die Versorgung von COVID-19-Patienten schaffen.
Die Auszahlungen in Höhe von 3,1 Milliarden Euro wurden aus dem Gesundheitsfonds vorfinanziert und später dann vom Bund erstattet. Diese Mittel hätten „weitgehend der Subventionierung einer längst als strukturell defizitär erkannten Krankenhauslandschaft“ gedient, heißt es im Bericht. Die Kritik richtet sich insbesondere an das Bundesgesundheitsministerium. Dieses habe den Aufschlag „ohne belastbare Datengrundlage“ kalkuliert, monieren die Rechnungsprüfer.
Versorgungsaufschlag kam „on top“ auf die Freihaltepauschalen
Insbesondere stößt sich der Rechnungshof an dem Zusammenspiel mit anderen Unterstützungsleistungen für Kliniken, vor allem den Freihaltepauschalen. Allein 4,1 Milliarden Euro seien aufgewendet worden, um durch Bettenleerstand ausbleibende Erlöse auszugleichen. Den Versorgungsaufschlag erhielten Krankenhäuser, so die Darstellung, „‘on top‘ für den erhöhten Bedarf einer Behandlung unter Corona-Bedingungen“.
Bereits zum Start dieses Aufschlags hätten Hinweise vorgelegen, dass „Freihaltepauschalen zu Überkompensationen der Erlösausfälle“ führen würden. Bis heute existierten keine „plausiblen Berechnungsfaktoren“. Dabei wird vom Rechnungshof nicht die Wirksamkeit dieses Instruments bestritten – es sei gelungen, Anreize für die Behandlung von COVID-19-Patienten zu setzen. „Seine Höhe stellt sich aber in Relation zu den Behandlungskosten als überdimensioniert dar“, heißt es im Bericht weiter.
Überschneidungen bei den Zielen habe es auch mit der Corona-Mehrkosten-Vereinbarung gegeben. So sollten durch den Versorgungsaufschlag auch pandemiebedingte Mehrbelastungen durch Schutzkleidung und zusätzliche Hygiene-Maßnahmen abgedeckt werden. Diese coronabedingten Zusatzausgaben sollten aber eigentlich bereits durch die Mehrkosten-Vereinbarung abgegolten werden, für die Zuschläge in Höhe von 1,1 Milliarden Euro gezahlt wurden.
Keine Betriebskosten aus dem Sondervermögen finanzieren!
Der Bundesrechnungshof verbindet seine Kritik mit klaren Erwartungen im Hinblick auf die Fortschreibung der Krankenhausreform. Die mit den Leistungsgruppen verbundenen Qualitätskriterien im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) werden begrüßt – nun müsse die Bundesregierung mit den notwendigen Rechtsverordnungen aber auf diesem Weg bleiben, sonst werde das KHVVG „nicht die gewünschte Wirkung entfalten“.
Mit Blick auf das geplante „Sondervermögen Infrastruktur“ warnen die Rechnungsprüfer, Mittel daraus müssten auf Investitionen in die Infrastruktur beschränkt bleiben und dürften nicht „dazu missbraucht werden, Lücken bei den Betriebskosten der Krankenhäuser zu schließen“. (fst)