EHDS
Bundesärztekammer befürwortet künftigen Europäischen Gesundheitsdatenraum
Der Europäische Gesundheitsdatenraum hat das Potenzial, den europaweiten Austausch von Patientendaten zu vereinfachen, so die BÄK. Er könne Patienten mehr Autonomie im Umgang mit ihren Daten verschaffen.







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


