Schutz vor Cyberattacken

Bundesrat billigt neues IT-Gesetz

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BERLIN. Nachdem das IT-Sicherheitsgesetz im Juni den Bundestag passiert hat, wurde es nun vom Bundesrat gebilligt.

Damit müssen auch Krankenhäuser und andere größere Gesundheitseinrichtungen ihre IT-Systeme künftig besser vor Cyberangriffen schützen.

Das Gesetz verpflichtet Betreiber von kritischen Infrastrukturen, Attacken auf ihre Computer-Systeme unverzüglich dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden. Und Sicherheitslücken zügig zu beheben.

Dabei werden auch die Software-Hersteller zur Mitwirkung verpflichtet. Ein Zuwiderhandeln wird mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet.

Als kritisch gelten Infrastrukturen dann, wenn die sie betreibende Einrichtung wesentlich für das öffentliche Leben ist und eine Störung oder ihr Ausfall drastische Folgen haben würde.

Das gilt etwa für Energie- und Telekommunikationsnetze, Banken, Behörden, aber auch Kliniken. Arztpraxen sind von dem Gesetz nicht betroffen. (reh/dpa)

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