Bundesrichter stärken Rechte von Aktionären
KARLSRUHE (dpa). Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil die Rechte von Aktionären gestärkt, die mit dem Squeeze-out-Verfahren aus dem Unternehmen gedrängt worden sind. Sie haben das Recht, sich per Anfechtungsklage gegen einen Hauptversammlungsbeschluß zu wehren, wenn sie infolge des Zwangsausschlusses ihre Gesellschafterstellung verloren haben.