Tabakwaren

Bundestag beschließt Schockfoto-Gesetz

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BERLIN. Auf Zigarettenschachteln in Deutschland muss künftig mit großformatigen Schockfotos vor den Gefahren des Rauchens gewarnt werden.

Ein Gesetz, das der Bundestag am Donnerstag (25. Februar) verabschiedet hat, verpflichtet die Hersteller dazu, ab Mai zwei Drittel ihrer Verpackungen für Warnbilder und aufklärende Texte zu reservieren.

Gleichzeitig werden Aromen verboten, die den Tabakgeschmack überdecken. Nur für Mentholzigaretten gilt eine Übergangsfrist. Der Bundesrat muss der Reform noch zustimmen, was aber als wahrscheinlich gilt.

Deutschland ist dazu verpflichtet, die entsprechende Tabakrichtlinie der EU bis zum 20. Mai in deutsches Recht umzusetzen. Um Fälschungen vorzubeugen, müssen Verpackungen zudem künftig ein individuelles Erkennungs- und ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen.

Für neue Tabakerzeugnisse wird ein Zulassungsverfahren eingeführt.Neu sind auch Regelungen für "E-Zigaretten", bei denen eine Flüssigkeit verdampft und inhaliert wird.

Für diese elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehälter soll es auch Werbeverbote geben. Ziel ist es, die Raucherquote von Jugendlichen zu senken. Auch sollen "Fälle der vorzeitigen Sterblichkeit" verringert werden. (dpa)

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