Schockfotos auf Zigaretten

Tabaklobby will Aufschub - und bekommt Gegenwind

Dass die Gruselbilder auf Zigarettenpackungen kommen, steht bereits seit 2014 fest. Doch die Industrie beklagt, Details zu spät erhalten zu haben. Sie will mehr Zeit - doch vom Krebsforschungszentrum hagelt es Kritik.

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Schockbilder auf Zigarettenpackungen: Bald kommen sie auch in Deutschland.

Schockbilder auf Zigarettenpackungen: Bald kommen sie auch in Deutschland.

© picture-alliance/ dpa

BERLIN. EU-Vorgaben werden 1:1 umgesetzt, haben sich Union und SPD zum Start ihrer Koalition auf die Fahnen geschrieben. Eigentlich. Wenn aber die Tabaklobby auf den Plan tritt, drohen gute Vorsätze auch schon einmal schnell über Bord geworfen zu werden.

Bei der sogenannten EU-Tabakrichtlinie, die ab Ende Mai Schockbilder und große Warnhinweise auf Verpackungen vorschreibt, hat die Industrie zumindest schon mehrere Bundesländer auf ihre Seite gezogen.

Die fordern so wie Zigarettenhersteller eine spätere Umsetzung der seit zwei Jahren bekannten Richtlinie. Die Bundesregierung ist gegen eine Fristverlängerung über den 20. Mai 2016 hinaus und will kein Vertragsverletzungsverfahren Brüssels riskieren. So setzen Lobbyisten nun auf den Bundestag und Abgeordnete aus den „Tabak-Wahlkreisen“, um noch Änderungen am Gesetz zu erzielen.

Ziel ist es letztlich, in einem schrumpfenden Markt jedes noch so kleine Zeitfenster zu nutzen, um ein paar Marktanteile zu gewinnen.

Krebsbefallene Lungen und faulende Raucherbeine

 Worum geht es: Künftig sollen zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabak-Verpackungen für kombinierte Warnbilder und aufklärende Texte reserviert sein - weit mehr als bisher schon. Die 2014 ausgehandelte EU-Richtlinie für Tabakprodukte muss in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die Vorgaben: Ob krebsbefallene Lungen, faulende Raucherbeine oder geschwärzte Zahnstümpfe - Gruselbilder und abschreckende Warnungen auf einem Großteil der Packungen sollen die Lust am Glimmstängel dämpfen.

Zigarettenhersteller pochen auf eine längere Frist zur Umstellung ihrer Produktion. Sie argumentieren, dies sei wegen Verzögerungen auch in Brüssel bis Mai nicht mehr zu schaffen. In der Tat dauerte es, bis die entsprechenden Bild- und Textvorgaben verbindlich vorlagen. Die Dateien für die hochauflösenden Bilder etwa stehen erst seit November 2015 allen zur Verfügung. Und die Bundesregierung - lange stritten sich Agrar- und Wirtschaftsministerium - glänzte bei dem nationalen Umsetzungsgesetz nicht unbedingt mit Eile.

Doch auch fünf Monate sollten als Vorlauf reichen für eine seit 2014 bekannte Umstellung der Druckwalzen - notfalls mit Platzhaltern. Größeren Herstellern dürfte das eher gelingen als kleineren, und bei Zigarettenschachteln gestaltet sich dies einfacher als bei Tabakdosen. Branchenführer Philip Morris jedenfalls hatte sich zuletzt gegen eine Verschiebung ausgesprochen und gewarnt, diejenigen zu bestrafen, die die Vorgaben einhalten.

Das kommt in der Politik womöglich gut an, bei Wettbewerbern natürlich weniger.

In anderen Ländern bereits Realität

Die Kritiker sagen, solange es kein verabschiedetes Gesetz gebe und die endgültigen Vorgaben nicht schwarz auf weiß stünden, könne man mit der Druckumstellung nicht beginnen. Für das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) erscheint es „nicht plausibel, dass die Hersteller nicht in der Lage sein sollten, sich auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben technisch einzustellen“.

Denn in zahlreichen anderen Ländern seien kombinierte Warnhinweise seit Jahren verpflichtend, argumentieren die DKFZ-Experten.

Hersteller auch in Deutschland seien offenbar technisch in der Lage, den EU-Vorgaben vergleichbare Warnhinweise für im Ausland verkaufte Packungen zu drucken. Warnhinweise an der oberen anstatt unteren Kante dürften keine gravierende technische Herausforderung sein. Etwa ein Drittel der Zigaretten in Europa kommt aus Deutschland.

Noch etwas wundert die Experten: Zu Werbezwecken geben Hersteller permanent Sondereditionen heraus, für die auch Druckwalzen umgestellt werden müssen. Konkurrenten könnten da in der Regel innerhalb von zwei Monaten nachziehen, heißt es.

Die EU-Richtlinie erlaubt es Herstellern immerhin, auf Vorrat zu produzieren und noch ein Jahr lang, also bis zum 20. Mai 2017, Zigarettenschachteln nach den alten Vorgaben zu verkaufen.

Würde die Frist zur Umsetzung verlängert, könnte auch länger abverkauft und noch ein größerer Schwung vorproduziert werden. Die Versuchung ist groß, sich Vorteile zu verschaffen. Nur: Das kostet. Denn die Tabaksteuer wird schon mit der Produktion fällig.

Seit einigen Tagen gibt es noch einen anderen Aspekt: Der Bundesgerichtshof hatte ein Urteil veröffentlicht, wonach E-Zigaretten-Liquid ein Tabakprodukt und der Handel mit ihnen damit untersagt ist. Das macht die meisten E-Zigaretten-Händler in Deutschland zu potenziellen Straftätern - obwohl die Neuregelung für Tabakprodukte im Mai kommen soll. Es liegt nun auch im Interesse der E-Zigaretten-Branche, die Unsicherheiten rasch zu beseitigen.

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