Versicherungstipp

Carport als Nebengebäude mitversichern

Veröffentlicht:

KÖLN. Gartenhäuser oder Carports können als Nebengebäude über die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Die Police deckt Unwetterschäden wie Blitzeinschläge oder die Aufräum- und Entsorgungsarbeiten nach einem Brand ab. Wichtig: "Alle Nebengebäude müssen in dem Vertrag aufgeführt sein", sagt Rolf Mertens von der Ergo. Wer sich ein Gartenhaus zulegt, sollte also sofort seinen Versicherer darüber informieren.

Die Innenausstattung des Gartenhauses und Gartenmöbel sollten hingegen über die Hausratversicherung geschützt werden. Sie zahlt bei Leitungswasserschäden durch defekte Rohre oder Schäden nach einem Einbruch. Allerdings müssen Gartenbesitzer sich auch selbst kümmern: Wer vor einem angekündigten Unwetter die Möbel ungeschützt im Freien stehen lässt, braucht nicht auf Geld von der Versicherung zu hoffen. Das Vergleichsportal Check24 weist darauf hin, dass Nebengebäude und Carport zudem nicht automatisch gegen Vandalismus mitversichert sind. Wer Wert auf diesen Zusatzschutz legt, sollte bei der Wahl der Police auf diesen Baustein achten. (acg)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Traumatologie

Bienenstich in die Hornhaut: Schnell raus mit dem Stachel!

Lesetipps
Ein junger Fuchs im Wald

© Thomas Warnack/dpa

Alveoläre Echinokokkose

Fuchsbandwurm-Infektionen sind wohl häufiger als gedacht

Schema einer Messung der minimalen Resterkrankung bei Patienten und Patientinnen mit akuter lymphatischer Leukämie, akuter myeloischer Leukämie, chronischer myeloischer Leukämie oder mit multiplen Myelom

© freshidea / stock.adobe.com

Messbare Resterkrankung

Muss man wirklich auch die letzte Krebszelle eliminieren?