Klarstellung

DSGVO hat nichts mit Klingelschildern zu tun

Veröffentlicht:

BRÜSSEL. Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass auch künftig Namen auf Klingelschildern oder Briefkästen erlaubt sind und nichts mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu tun haben.

Anderslautende Medienberichte, nach denen zum Beispiel Mieter von ihrem Vermieter die Entfernung ihres Namens vom Türklingelschild mit Hinweis auf die DSGVO verlangen könnten, seien "schlicht und einfach falsch", so die EU-Kommission.

Bei Zweifeln zur Umsetzung des neuen Datenrechts empfiehlt die Kommission, sich an die jeweils zuständige nationale Datenschutzbehörde zu wenden.

Diese könnte Ratschläge erteilen und helfen, die Regeln richtig zu interpretieren. (ato)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag