Direkt zum Inhaltsbereich

Dampferfahrt für Ärzte kann Job kosten

NEU-ISENBURG (bü). Ist es Pharma-Vertretern untersagt, Ärzten Geschenke zu machen oder sie mit Events zu verwöhnen, so kann ihnen bei Zuwiderhandlung fristlos gekündigt werden.

Veröffentlicht:

Im konkreten Fall ging es beim Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) um einen Pharma-Gebietsleiter, der bei einer "Fortbildung" fünf Ärzte mit Partnerinnen zu einer Dampferfahrt mit Feuerwerk einlud.

Az.: 17 Sa 21/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzgebung

Bundesrat winkt Apothekenreform durch

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fußball-Weltmeisterschaft

WM-Kolumne: Spitzensport schützt – und hinterlässt Spuren

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie kommuniziert man Zahlen und Risiken verständlich, Dr. Lühnen?

Lesetipps
Einzelne Bilder von Lebensmitteln die reich an Histamin sind.

© PhotoSG / stock.adobe.com

Mythos mit Nebenwirkungen

Verdacht auf Histaminintoleranz: Wie Sie jetzt vorgehen

Schatten eines übergewichtigen Menschen an einer Wand.

© Luluraschi / stock.adobe.com

Fettleibigkeit beginnt im Gehirn

Adipositas: Wechselspiel zwischen Genetik, Hirn und Mikrobiom