Dampferfahrt für Ärzte kann Job kosten
NEU-ISENBURG (bü). Ist es Pharma-Vertretern untersagt, Ärzten Geschenke zu machen oder sie mit Events zu verwöhnen, so kann ihnen bei Zuwiderhandlung fristlos gekündigt werden.
Veröffentlicht:Im konkreten Fall ging es beim Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) um einen Pharma-Gebietsleiter, der bei einer "Fortbildung" fünf Ärzte mit Partnerinnen zu einer Dampferfahrt mit Feuerwerk einlud.
Az.: 17 Sa 21/09