Dampferfahrt für Ärzte kann Job kosten

NEU-ISENBURG (bü). Ist es Pharma-Vertretern untersagt, Ärzten Geschenke zu machen oder sie mit Events zu verwöhnen, so kann ihnen bei Zuwiderhandlung fristlos gekündigt werden.

Veröffentlicht:

Im konkreten Fall ging es beim Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) um einen Pharma-Gebietsleiter, der bei einer "Fortbildung" fünf Ärzte mit Partnerinnen zu einer Dampferfahrt mit Feuerwerk einlud.

Az.: 17 Sa 21/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufspolitik

Patientenströme – besser gelenkt

Kooperation | In Kooperation mit: Partnern aus Baden-Württemberg: AOK, Bosch BKK und dem MEDIVERBUND
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

B- und T-Zell-Immunität

Richtig impfen gegen Influenza und COVID-19

Lesetipps