Dampferfahrt für Ärzte kann Job kosten

NEU-ISENBURG (bü). Ist es Pharma-Vertretern untersagt, Ärzten Geschenke zu machen oder sie mit Events zu verwöhnen, so kann ihnen bei Zuwiderhandlung fristlos gekündigt werden.

Veröffentlicht:

Im konkreten Fall ging es beim Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) um einen Pharma-Gebietsleiter, der bei einer "Fortbildung" fünf Ärzte mit Partnerinnen zu einer Dampferfahrt mit Feuerwerk einlud.

Az.: 17 Sa 21/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Was, wann und wie?

EGFR-mutiertes NSCLC: Was für Diagnostik und Therapie wichtig ist

Studie in Hausarztpraxen

Welche Herzgeräusche geben Anlass zur Besorgnis?

Lesetipps
Mädchen bei einer Impfung

© SHOTPRIME STUDIO / stock.adobe.com

Tipps fürs Impfgespräch

HPV-Impfung: Mit dieser Fünf-Punkte-Strategie Eltern überzeugen