Dampferfahrt für Ärzte kann Job kosten

NEU-ISENBURG (bü). Ist es Pharma-Vertretern untersagt, Ärzten Geschenke zu machen oder sie mit Events zu verwöhnen, so kann ihnen bei Zuwiderhandlung fristlos gekündigt werden.

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Im konkreten Fall ging es beim Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) um einen Pharma-Gebietsleiter, der bei einer "Fortbildung" fünf Ärzte mit Partnerinnen zu einer Dampferfahrt mit Feuerwerk einlud.

Az.: 17 Sa 21/09

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