Sozialrecht

Das BSG hat alle Hände voll zu tun

Das Bundessozialgericht will im Mai über das GBA-Moratorium zur Bedarfsplanung entscheiden.

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KASSEL. Das Bundessozialgericht hat 2015 einen deutlichen Zuwachs bei Verfahrensneueingängen verzeichnet. Grund sind vermehrte Nichtzulassungsbeschwerden, also Versuche, eine Revision zum BSG zu erreichen, berichtete Präsident Peter Masuch bei der Jahrespressekonferenz des Gerichts am Freitag in Kassel.

So gab es im Vertragsarztrecht 45 neue Revisionen (2014: 47) aber 84 (62) Nichtzulassungsbeschwerden. Zugleich konnte der Vertragsarztsenat aber mehr Verfahren erledigen. Daher erhöhte sich der Bestand nur von 27 auf 31 Verfahren. Große Fälle, die demnächst zur Entscheidung anstehen:

Am 4. Mai verhandelt der Vertragsarztsenat über das sogenannte Entscheidungsmoratorium des GBA zur Bedarfsplanung. Danach wurden bei einigen Arztgruppen Neuzulassungen ab 2013 ausgesetzt, bis geklärt ist, ob eine Überversorgung besteht.

Der GKV-Leistungssenat verhandelt bereits am 8. März über die Pflicht der Krankenkassen, "zeitgerecht" über Leistungsanträge der Versicherten zu entscheiden. Zu klären ist, ob Versicherte das Schweigen ihrer Krankenkasse als Bewilligung verstehen dürfen. Der Kläger hatte 25 Psychotherapie-Sitzungen beantragt, die Kasse aber über einen Monat lang nichts von sich hören lassen, so dass sich der Patient 24 Sitzungen selbst verschaffte.

Der BSG-Unfallsenat will im Laufe dieses Jahres darüber befinden, ob moderne Medizintechnik, hier ein mikroprozessorgesteuertes Kniegelenk, zu einer geringeren Erwerbsminderung und damit auch zu einer niedrigeren Unfallrente führen kann. (mwo)

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