Das Verbot ist weg: Länder dürfen Studiengebühren einführen
KARLSRUHE (ddp). Die Bundesländer dürfen künftig allgemeine Studiengebühren an den Hochschulen einführen. Das Bundesverfassungsgericht hob das von der rot-grünen Koalition erlassene Studiengebührenverbot auf und erklärte die entsprechende gesetzliche Regelung für nichtig.