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SEPA-Umstellung

Das müssen Ärzte beachten

Die Kontonummer und Bankleitzahl sind bei Überweisungen bald nicht mehr gefragt - ab Februar 2014 gilt der SEPA-Zahlungsverkehr. Das bereitet Praxisinhabern erst mal Arbeit.

Von Merlin Schulz Veröffentlicht:
Öfter mal was Neues: Mit dem einheitlichen SEPA-Verfahren sind die alte Kontonummer und Bankleitzahl nicht mehr gefragt.

Öfter mal was Neues: Mit dem einheitlichen SEPA-Verfahren sind die alte Kontonummer und Bankleitzahl nicht mehr gefragt.

© SP-PIC / fotolia.com

KÖLN. Für Überweisungen innerhalb Deutschlands oder grenzüberschreitend in SEPA-Teilnehmerländer benötigen Ärzte ab Februar kommenden Jahres die International Bank Account Number (IBAN) und den Bank Identifier Code (BIC).

IBAN und BIC können können Ärzte ihrem Kontoauszug entnehmen. Viele Banken bieten auf ihrer Website auch einen IBAN-Rechner an, der die persönliche IBAN aus der Kontonummer und der Bankleitzahl erstellt.

Doch nicht nur die eigenen Kontoverbindungen in der Geschäftskorrespondenz müssen von Kontonummer und Bankleitzahl auf IBAN und BIC umgestellt werden.

"Wichtig ist, die Stammdaten der Mitarbeiter zur Lohn- und Gehaltsabrechnung anzupassen", sagt Carsten Soßna, Leiter Konto und Wertpapierabwicklung beim Finanzdienstleister MLP.

Da sich durch die Umstellung auf SEPA auch das für den Zahlungsverkehr genutzte Datenformat ändert, sollten Ärzte prüfen, ob ihre Software das neue XML-Format unterstützt. Weitere Tipps lesen Sie exklusiv in unserer App-Ausgabe vom 17.09.2013.

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