Tips für die Abrechnung
Die Gesundheitsvorsorge nach GOÄ bietet viel Spielraum
In der GOÄ gelten deutlich andere Regelungen zur Berechnung von Vorsorgeleistungen als im EBM (BMÄ/E-GO). Auch die Ausschlußregelungen dieser Leistungen sind komplett unterschiedlich formuliert. Wer das nicht beachtet, den können erhebliche Umsatzeinbußen treffen.