FAQ zur „ePA für alle“
Die elektronische Patientenakte kommt: Das sollten Sie jetzt wissen
Die „ePA für alle“ soll ab 29. April bundesweit genutzt werden können – ab Oktober ist sie für Arztpraxen und Kliniken verpflichtend. Was ist jetzt zu tun? Was muss beachtet werden? Die Ärzte Zeitung gibt in einem FAQ Antworten auf häufig gestellte Fragen.







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


