Die mündliche Absprache birgt viele Fallen
HEMMINGEN (ure). Immer wieder kommt es beim Abschluß von Arbeitsverträgen, die eigentlich befristet sein sollen, zu einem Fehler: Die Befristung wird mündlich verabredet. Juristisch ist eine solche mündliche Vereinbarung aber nicht haltbar. Und selbst eine nachträgliche schriftliche Fassung hilft nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes nicht.