Dienstverträge mit Kliniken sind umstritten
Einige Krankenhäuser setzen niedergelassene Ärzte als Subunternehmer ein. Für ambulante oder stationäre Operationen erhalten sie nicht die übliche Vergütung aus dem Vertragsarzttopf, sondern aus dem Krankenhausbudget. Das sehen Gerichte nicht gern.