Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

Direktbank kein klassischer Anlageberater

Bei gezieltem Auftrag zum Kauf bestimmter Anleihen besteht für Direktbanken keine Beratungspflicht, so ein Oberlandesgericht.

Veröffentlicht:

SCHLESWIG. Wer bei einer Direktbank die Abwicklung von Anlagegeschäften ohne Beratung bestellt, kann später keine unzureichende Beratung kritisieren.

Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig entschieden. Sogenannte Discount-Broker unterliegen danach "nur deutlich reduzierten Aufklärungspflichten".

Die Klägerin eröffnete 2003 ein Wertpapierdepot bei einer Direktbank, die keine Anlageberatung anbietet. Im Eröffnungsantrag heißt es ausdrücklich, dass die Bank Wertpapieraufträge ihrer Kunden lediglich ausführt.

Anleihen im Wert von 11.000 Euro gekauft

2006 beauftragte die Frau über das Internet den Kauf von "Cobold 62-Anleihen" der DZ Bank im Nennwert von 11.000 Euro.

Das Papier sollte mit jährlich 3,2 Prozent verzinst werden, war aber an Anleihen der Deutschen Bank sowie von vier US-Banken geknüpft, darunter Lehman Brothers.

Sollte eine dieser anderen Anleihen platzen, durfte die DZ Bank die Cobold-Papiere durch diese Anleihen ersetzen. So hatte die Frau nach der Lehman-Pleite 2008 nur noch Lehman-Papiere im Wert von 831 Euro im Depot.

Klage abgewiesen

Sie verlangte Schadenersatz: Ihre Bank hätte sie darauf hinweisen müssen, dass die Cobold 62-Anleihe nicht nur von der Bonität der DZ Bank abhängt, sondern auch von der weiterer Großbanken.

Das OLG wies die Klage ab. Zwischen Bank und Kundin sei kein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen. Gebe ein Kunde gezielt den Kauf bestimmter Wertpapiere in Auftrag, so müsse zumindest eine Direktbank auch keine Beratung anbieten, so die Richter.

Für einen Discount-Broker reiche es aus, wenn er allgemeine Informationen über Wertpapier-Formen gibt und darauf hinweist, dass diese auch zum Totalverlust führen können. (mwo)

AZ.: 5 U 10/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Warum das Altersvorsorgedepot ein Quantensprung ist

Depots resilienter aufstellen

Aktienmarkt: Breite Streuung gegen gestörte Lieferketten

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Logo vom ÄrzteTag extra der Ärzte Zeitung mit dem Porträt des Podcast-Gesprächspartners Reinhard Pfingsten von der apoBank

© apoBank

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Therapie mit Glukokortikoiden

Was beim Absetzen von Steroiden zu beachten ist

Lesetipps
Ein Mann muss aufstoßen und hält sich die Hand vor den Mund.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Vier Ursachen im Überblick

Häufiges Aufstoßen: Woher es kommen kann und wie therapiert wird

Eine ältere Frau schaut traurig aus dem Fenster

© terovesalainen / stock.adobe.com

Empfehlungen für die Therapie

So holen Sie Ihre Patienten aus der Post-Stroke-Depression