Verdachtsfall Termin gegen Geld

Disziplinarverfahren gegen Cottbuser Ärztin

Veröffentlicht:

POTSDAM. Die KV Brandenburg wird ein Disziplinarverfahren gegen die Cottbuser Augenärztin einleiten, die Termine gegen Entgelt vergeben haben soll.

Der KVBB-Vorstand sah es zwar nicht als bewiesen an, dass die Ärztin tatsächlich einen Termin gegen Entgelt angeboten hat. Sie habe jedoch gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten verstoßen, indem sie GKV-Patienten infolge ausgelasteter Sprechstunden die Behandlung im Rahmen einer Privatsprechstunde angeboten habe.

Das Angebot zum Abschluss eines privaten Behandlungsvertrages gilt als unzulässige Beeinflussung des Patienten, wenn es nicht auf den Wunsch des Patienten, sondern wie in diesem Fall auf praxisorganisatorische Gründe zurückgeht. Auf einen regulären Termin hätte die Patientin, die den Fall mit ihrer Beschwerde an die Öffentlichkeit brachte, nach eigenen Angaben 18 Monate warten müssen.

Bis der Disziplinarausschuss der KVBB eine Entscheidung fällt, kann jedoch einige Zeit vergehen. Der Ausschuss tritt nur bei Bedarf zusammen. Das war zuletzt nur ein bis zweimal pro Jahr. Er kann Ärzte mit Verwarnungen, Verweisen oder Geldbußen belegen.

In den letzten zwei Jahren hat er zwei Geldbußen verhängt. Beide Male ging es um grobe Abrechnungsfehler. Der aktuelle Fall ist völlig neuartig.

Vertragsärzte, die Versicherte zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung anstelle der ihnen zustehenden GKV-Leistungen beeinflussen, verstoßen gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten. Das regeln Paragraf 128 Abs. 5a SGB V und ähnlich auch Paragraf 18 Abs. 8 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä).

Ob die Cottbuser Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt, ist weiterhin offen. (ami)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Dürfen Vertragsärzte Kassenpatienten Privattermine anbieten, Frau Vogtmeier?

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)

Kampf dem Zervixkarzinom

Ärzte sind sich einig: eine Impfung schützt!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!