Verdachtsfall Termin gegen Geld

Disziplinarverfahren gegen Cottbuser Ärztin

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POTSDAM. Die KV Brandenburg wird ein Disziplinarverfahren gegen die Cottbuser Augenärztin einleiten, die Termine gegen Entgelt vergeben haben soll.

Der KVBB-Vorstand sah es zwar nicht als bewiesen an, dass die Ärztin tatsächlich einen Termin gegen Entgelt angeboten hat. Sie habe jedoch gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten verstoßen, indem sie GKV-Patienten infolge ausgelasteter Sprechstunden die Behandlung im Rahmen einer Privatsprechstunde angeboten habe.

Das Angebot zum Abschluss eines privaten Behandlungsvertrages gilt als unzulässige Beeinflussung des Patienten, wenn es nicht auf den Wunsch des Patienten, sondern wie in diesem Fall auf praxisorganisatorische Gründe zurückgeht. Auf einen regulären Termin hätte die Patientin, die den Fall mit ihrer Beschwerde an die Öffentlichkeit brachte, nach eigenen Angaben 18 Monate warten müssen.

Bis der Disziplinarausschuss der KVBB eine Entscheidung fällt, kann jedoch einige Zeit vergehen. Der Ausschuss tritt nur bei Bedarf zusammen. Das war zuletzt nur ein bis zweimal pro Jahr. Er kann Ärzte mit Verwarnungen, Verweisen oder Geldbußen belegen.

In den letzten zwei Jahren hat er zwei Geldbußen verhängt. Beide Male ging es um grobe Abrechnungsfehler. Der aktuelle Fall ist völlig neuartig.

Vertragsärzte, die Versicherte zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung anstelle der ihnen zustehenden GKV-Leistungen beeinflussen, verstoßen gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten. Das regeln Paragraf 128 Abs. 5a SGB V und ähnlich auch Paragraf 18 Abs. 8 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä).

Ob die Cottbuser Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt, ist weiterhin offen. (ami)

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