Der Konkrete Fall

E-Roller – Unfallopfer sind versichert

Nicht nur wegen der zugestellten Wege sind Leih-E-Scooter derzeit ein Ärgernis. Immerhin: Bei Unfällen greift die Versicherung des Verleihers – für die Unfallopfer.

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Frage: Seit einiger Zeit fahren in den Städten Leih-E-Scooter, regelmäßig lese ich in der Zeitung über Unfälle mit den neuen Verkehrsteilnehmern. Wäre ich versichert, wenn mich ein Scooter-Rowdy anfährt und verletzt?

Antwort: Wer als Unbeteiligter in einen Unfall mit einem E-Roller verwickelt und dabei verletzt wird, hat Anspruch auf Schadenersatz. Laut Gesetz müssen alle Halter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, auch die Verleihfirmen. Für den Verleiher Tier übernimmt das europaweit die Axa, bei Circ ist es die Signal Iduna. Lime und Bird sind über die HUK-Coburg versichert. Die Anbieter springen ein, wenn der Fahrer des Scooters einem Dritten einen Schaden zufügt, ihn beispielsweise verletzt oder sein Auto beschädigt.

Wer als Scooter-Fahrer einen Unfall verursacht und dabei eine andere Person verletzt oder etwas beschädigt, muss die Polizei rufen. Außerdem muss er zügig den Verleiher informieren, am besten telefonisch. Tut der Fahrer des Scooters das nicht, können Unfallopfer auch selbst herausfinden, wo der Fahrer versichert ist. Unfallbeteiligte können ihre Anfrage an den Zentralruf der Autoversicherer richten. Er ist telefonisch unter 08 00 / 2 50 26 00 und online unter www.zentralruf.de erreichbar. Für die Anfrage muss der Geschädigte das Kennzeichen des Rollers kennen.

Für Schäden am Roller selbst steht der verursachende Fahrer gerade. Alle Anbieter haben entsprechende Passagen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In solchen Fällen zahlt die private Haftpflichtversicherung des Nutzers übrigens nicht. „Die Privathaftpflicht greift nicht bei geliehenen motorisierten und elektrisch betriebenen Fahrzeugen“, sagt ein Sprecher der HUK-Coburg. Den Schaden muss der Nutzer komplett aus eigener Tasche bezahlen. (acg)

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