EU: Zahlungsmoral der Kliniken soll besser werden

Kliniken in der EU sollen künftig innerhalb von maximal 60 Tagen ihre Rechnungen begleichen. Dies sieht eine EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug vor.

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BRÜSSEL (spe). Mit neuen Vorschriften will die EU den Gläubigerschutz von kleineren und mittleren Unternehmen verbessern. Eine überarbeitete EU-Richtlinie sieht vor, dass Krankenhäuser künftig Rechnungen innerhalb von 60 Tagen bezahlen müssen. Nur in Ausnahmefällen sollen längere Fristen möglich sein

Die Medizinprodukteindustrie beklagt schon seit Jahren, dass viele Kliniken ihre Rechnungen nicht pünktlich begleichen. Die Außenstände belaufen sich nach Angaben des europäischen Verbandes der Medizinproduktehersteller Eucomed derzeit auf elf Milliarden Euro.

Zu den säumigen Zahlern gehören vor allem Einrichtungen aus mittel- und osteuropäischen EU-Staaten. Offene Rechnungen über Monate oder sogar Jahre hinweg sind hier keine Seltenheit. In Griechenland dauert es beispielsweise im Durchschnitt 580 Tage, bis ein Krankenhaus Lieferanten von Medizinprodukten die Rechnungen bezahlt. In Italien sind es 224 Tage. Deutschlands Kliniken liegen mit durchschnittlich 30 Tagen auf Platz eins im internationalen Ranking. Im EU-Durchschnitt werden Rechnungen nach 122 Tagen beglichen. Die Richtlinie räumt Krankenhäusern eine vergleichsweise lange Zahlungsfrist ein. Für Behörden soll künftig EU-weit eine 30-Tage-Regelung gelten.

Die fälligen Verzugszinsen sollen acht Prozent betragen. In Deutschland ist bislang ein Verzugszins von sieben Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank üblich. Gläubiger sollen bei Zahlungsverzug zudem unabhängig vom Rechnungsbetrag eine Mindestentschädigung von 40 Euro für eine Mahnung erhalten.

Die Regelungen sollten auf Vorschlag der EU-Kommission ursprünglich nur Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft umfassen. Die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments (EP), die deutsche Sozialdemokratin Barbara Weiler, konnte durchsetzen, dass auch private Kliniken unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Grund hierfür sei, dass oftmals ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis zwischen Krankenhäusern in unterschiedlicher Trägerschaft bestünde, so die aus Hessen stammenden Abgeordneten.Vertreter des EP und der Mitgliedstaaten einigten sich Mitte September auf die neuen Vorschriften. Eine Verabschiedung der Regelungen durch das Plenum des Parlaments ist für den 19. Oktober vorgesehen. Die die Richtlinie tritt dann 2011 mit einer Übergangsfirst von zwei Jahren in Kraft.

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