Europa

Einheitliche Datenschutz-Regeln beabsichtigt

Das EU-Parlament hat einer Datenschutzreform zugestimmt - nd damit den Grundstein für einen besseren Schutz der Webnutzer gelegt.

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STRASSBURG. Das EU-Parlament bringt einheitliche Regeln für den Datenschutz in Europa auf den Weg: Der Ausschuss für Justiz und Inneres stimmte am 21. Oktober der angestrebten Reform des Datenschutzes zu.

Nach den neuen Bestimmungen sollen Internetsurfer explizit auf die Weiterverwendung ihrer Daten hingewiesen werden, um Datenmissbrauch vorzubeugen. Schwarzen Schafen unter den Firmen drohen Strafen von bis zu fünf Prozent ihres Jahresumsatzes oder bis zu 100 Millionen Euro.

Mit dem Votum des Parlaments ist der Weg für das Reformpaket allerdings noch nicht frei. Mit den EU-Ländern muss noch verhandelt werden. Wenn alles gut geht, könnten die Verhandlungen bis zum Frühjahr abgeschlossen werden.

Mit der Reform will die EU ihre gemeinsamen Datenschutzregeln aus dem Jahr 1995 auf den neuesten Stand bringen. Die Mitgliedstaaten legen die veralteten EU-Vorgaben bislang sehr unterschiedlich aus.

Daher beklagen Unternehmen einen Flickenteppich aus 28 verschiedenen nationalen Datenschutzregeln in der EU. Das soll sich ändern.

"Recht auf Löschung"

Positives Feedback gibt es vom Hightech-Verband Bitkom: "Die ITK-Branche unterstützt mit Nachdruck das Ziel, die hohen deutschen Datenschutzstandards europaweit zu verankern", sagte Bitkom-Präsident Professor Dieter Kempf.

Dabei begrüßt der Verband insbesondere die Pläne der EU-Parlamentarier, Anreize für die Verwendung von Technologien zur Anonymisierung und Pseudonymisierung persönlicher Daten zu schaffen.

Ebenfalls positiv zu werten sei das deutlich praxistauglicher als zuvor formulierte ‚Recht auf Löschung‘.

"Ein Recht auf Vergessen kann im Internet niemand garantieren", so Kempf.

Dagegen sei es möglich und sinnvoll, Anbieter zum Löschen oder Sperren persönlicher Daten zu verpflichten, wenn die Kunden einen Dienst kündigen oder berechtigterweise die Löschung verlangen. (dpa/eb)

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