Einstufung als Arzneimittel muss begründet sein

LEIPZIG (mwo). Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht einfach "auf Verdacht" als Arzneimittel eingestuft werden. Dies komme nur in Betracht, "wenn belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, dass sie die Funktionsbedingungen des menschlichen Körpers erheblich beeinflussen", urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig.

Liebe Leserin, lieber Leser,

den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.

Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.

Ihre Vorteile des kostenlosen Login:

  • Mehr Analysen, Hintergründe und Infografiken
  • Exklusive Interviews und Praxis-Tipps
  • Zugriff auf alle medizinischen Berichte und Kommentare

Registrieren können sich alle Gesundheitsberufe und Mitarbeiter der Gesundheitsbranche sowie Fachjournalisten. Bitte halten Sie für die Freischaltung einen entsprechenden Berufsnachweis bereit. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Mehr zum Thema

Bundesverfassungsgericht

AfD hat keinen Anspruch auf Vorsitz im Gesundheitsausschuss

Gastbeitrag zum Tag der Patientensicherheit

Diagnosefehler: Ursachen, Schadenfälle, Präventionsstrategien

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hohes Sterberisiko

Checkpointhemmer: Immer öfter Nebenwirkungen im Nervensystem

Lesetipps