Einstufung als Arzneimittel muss begründet sein
LEIPZIG (mwo). Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht einfach "auf Verdacht" als Arzneimittel eingestuft werden. Dies komme nur in Betracht, "wenn belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, dass sie die Funktionsbedingungen des menschlichen Körpers erheblich beeinflussen", urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig.