Bundesfinanzministerium

Eizellen lagern mehrwertsteuerfrei

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BERLIN. Die Einlagerung eingefrorener Eizellen durch einen Arzt gegen Entgelt eines Patienten ist dann umsatzsteuerfrei, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, zum Beispiel eine weitere Schwangerschaft herbeizuführen bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität. Auf die ausdrückliche Äußerung eines weiteren Kinderwunsches komme es dabei nicht an, erläutert das Bundesfinanzministerium eine entsprechende aktuelle Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses. Die Anpassung erfolgt aufgrund eines Urteils, das der Bundesfinanzhof bereits Mitte 2015 erlassen hatte. Die Lagerung von Eizellen oder Spermien ohne medizinischen Zweck ("Social Freezing") unterliege dagegen nicht der Steuerbefreiung. (cw)

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