Elektronische Fallakte wird Telematik-Vorreiter

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AACHEN (maw). Die elektronische Fallakte (eFA) wird als erster Mehrwert-Fachdienst in die Telematik-Infrastruktur eingebunden. Wie aus einer Mitteilung des Vereins elektronische FallAkte hervorgeht, soll laut Beschluss der gematik die Migration dieses sektor- und einrichtungsübergreifenden Kommunikationsstandards parallel zur Entwicklung der Basis-Infrastruktur und ihrer Kernanwendungen erfolgen. Laut dem Verein, werde damit der Zugang zu eFA-Netzen deutlich vereinfacht.

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Dr. Klaus Günterberg 26.07.201011:50 Uhr

Wer als Arzt die Daten seiner Patienten in einen Pool einspeist, z. B. in eine elektronische Fallakte, macht sich strafbar!

Zur Vernetzung und insbesondere zur ärztlichen Schweigerpflicht sollte man wissen:
Sofern mehrere Ärzte an einer Behandlung beteiligt sind, dürfen personenbezogene Informationen von Ärzten nur an Ärzte weitergegeben werden, die an der Behandlung beteiligt sind. Dies dient dem Schutz der intimsten Angelegenheiten des Menschen. Einzelheiten können Sie nachlesen bei www.dr-guenterberg.de/Publikationen unter „Elektronische Gesundheitskarte - eine Kritik“ und in weiteren dort hinterlegten Veröffentlichungen.
Eine solche Zusammenarbeit ist aber rechtlich völlig anders zu betrachten als die Gewährung gegenseitiger freier Einsicht durch Ärzte in ihre jeweilige Patientenkartei oder –datei; eine solche gegenseitige freie Einsicht wäre ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht.
Und auch das Einspeisen von Patienten-Daten in einen Pool (auf einen externen Server) wäre eine unzulässige Offenbarung, jeder Arzt würde sich damit strafbar machen!

Gegen die Nutzung der Informatik in Labor und Medizintechnik, zur Datenübertragung und für Konferenzen ist nichts zu sagen – der Zugriff auf personenbezogene Daten durch Menschen, die an der Behandlung nicht beteiligt sind, aber verstößt gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger und ist damit grundgesetzwidrig. Auch in anderen Punkten verstößt das Projekt eCard gegen deutsches und europäisches Recht. Einzelheiten bitte lesen Sie nach (s.o.).

Dr. med. Klaus Günterberg
Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe
Hönower Str. 214
12623 Berlin
Tel. : +49 30 5627163
Fax : +49 30 5604 5739
Mail: klaus-guenterberg@gmx.de
Web: www.dr-guenterberg.de

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