Eltern können Zulassung drei Jahre ruhen lassen
KASSEL (mwo). Ärztinnen oder auch Ärzte, die ihre vertragsärztliche Zulassung wegen der Erziehung von Kindern nicht sofort nutzen wollen, können sich höchstens drei Jahre dafür Zeit lassen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel klargestellt. Der konkrete Streit endete mit einem Vergleich.