Empfänger von Hartz-IV bekommt PKV bezahlt
SAARBRÜCKEN (kud). Die Arbeitsagenturen (ARGE) müssen bei Empfängern von Arbeitslosengeld II die Beiträge zur privaten Krankenversicherung voll übernehmen. Das geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts für das Saarland hervor. Ursache dafür ist eine Gesetzeslücke, die seit 2009 besteht und schon häufiger die Justiz beschäftigt hat.
Nach dem SGB bleibt Hartz-IV-Empfängern, die unmittelbar vor dem Leistungsbezug entweder privat oder gar nicht versichert waren, die Aufnahme in die GKV verwehrt. So erging es im konkreten Fall auch einem selbstständigen Rechtsanwalt. Er blieb in seiner Privatversicherung. Die ARGE wollte ihm nur den Beitrag erstatten, den die GKV für Bezieher von Arbeitslosengeld II erhält. Der Kläger musste fast 80 Euro im Monat zusätzlich aufbringen. Die Richter betonten jedoch, Grundsicherungsleistungen müssten "zumindest so beschaffen sein, dass der gesetzlich festgelegte Hilfebedarf gedeckt ist". Deshalb dürften für den Arbeitslosen nicht "in Folge einer gesetzlich vorgegebenen Bedarfsunterdeckung monatlich existenzbedrohend Schulden anfallen." Die ARGE muss nun die Beitragsdifferenz ausgleichen.
Az.: L 9 AS 15/09