Epilepsie-Forschung mit Affen in Bremen geht weiter

An der Universität Bremen darf weiter mit Makaken- Affen experimentiert werden - vorerst zumindest.

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Die Uni Bremen beharrt darauf: In der Epilepsie-Forschung gibt es keine Alternative zu den Experimenten mit Makaken-Affen.

Die Uni Bremen beharrt darauf: In der Epilepsie-Forschung gibt es keine Alternative zu den Experimenten mit Makaken-Affen.

© Foto: Uniklinik Bremen

BREMEN (cben). Der Bremer Hirnforscher Professor Andreas Kreiter darf vorerst sein Epilepsie-Forschungsprojekt an Makaken-Affen fortsetzen. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen entschieden. Mindestens bis zum Entscheid des Eilverfahrens darf Kreiter also weitermachen. Der Streit um die Makakenversuche in Bremen hatte sich schon vor dem Urteil zugespitzt. Nachdem die Gesundheitsbehörde Kreiter die Genehmigung der Versuche entzogen hat, ging der Professor vor das Verwaltungsgericht der Stadt, um die Rechtmäßigkeit der Ablehnung klären zu lassen, und bereitet derzeit eine Klage vor. Zuvor hatte er bereits eine einstweilige Anordnung beantragt, um die Arbeit trotz fehlender Genehmigung fortführen zu können.

Die Eilsache sei derzeit nicht entscheidungsreif, so nun das Gericht.Zudem werfe der Fall auch nach Erlass des Widerspruchsbescheides schwierige Rechts-, Tatsachen- und Bewertungsfragen auf, die bis dato nicht hätten geklärt werden können. Eine Untersagung der Versuche hätte Kreiter und dem Institut für Hirnforschung weit mehr geschadet als dem Tierschutz, begründeten die Richter ihre Erlaubnis zur einstweiligen Fortführung.

Die Universität schlägt sich auf die Seite Kreiters. Es gebe keine Alternativen zu den Tierversuchen des Kognitionswissenschaftlers, gab die Uni bekannt, zudem dienten die Versuche dazu, die Epilepsie-Forschung voran zu bringen.

Mehrere Versuche von Universität und Gesundheitsbehörde, sich zu einigen, sind fehlgeschlagen. "Diese Bemühungen blieben ohne Erfolg, da die Auffassungen der Beteiligten erheblich voneinander abwichen, insbesondere zur Frage, ob die Lebensbedingungen in der freien Wildbahn oder die Lebensbedingungen in Gefangenschaft für die Belastungseinschätzung ausschlaggebend sind", so die Richter in ihrem Schriftsatz.

Das schwebende Verfahren hat bundesweite Bedeutung. Im Konflikt um die Versuche am Bremer Institut für Hirnforschung geht es im Kern um eine Abwägung zwischen der grundgesetzlich zugesicherten Forschungsfreiheit und dem Staatsziel Tierschutz, das 2002 ins Grundgesetz aufgenommen wurde.

Kreiter forscht in Bremen seit mehr als zehn Jahren an Makaken, die er vor Bildschirmen fixiert und sie Reaktionstests aussetzt. Zuvor haben die Forscher den Versuchstieren eine Sonde zum Gehirn in die Schädeldecke eingesetzt, um die Hirnströme bei den Reaktionstests messen zu können. Die Versuche sollen unter anderem klären, wie Signale im Hirn kodiert und übertragen werden. Besonders kritisiert die Behörde, dass die Tiere dursten müssen, um für die Versuche motiviert zu werden. Zudem sei es nicht artgerecht, die Köpfe der Tiere bei den Versuchen zu fixieren, so die Behörde. Eine endgültige Entscheidung erwartet das Gericht zum ersten Quartal 2010.

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