Erkrankter Student muß Prüfung rechtzeitig absagen
BAUTZEN (ddp.vwd). Wer eine Erkrankung nicht unverzüglich meldet, kann auch nicht mit einer amtsärztlichen Bescheinigung nachträglich noch von einer Prüfung zurückzutreten. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Bautzen im Fall einer Tiermedizinstudentin.