Erneut Vorbehalt bei Pendlerpauschale?
BERLIN (dpa/eb). Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im Dezember die weitgehende Abschaffung der Entfernungspauschale gekippt. Damit gilt die Pauschale wieder ab dem ersten Kilometer. Doch die berichtigten Steuerbescheide 2007 beinhalten einen Vorbehalt. Das Bundesfinanzministerium verteidigt dieses Vorgehen: Das BVerfG habe festgelegt, dass bis zu einer gesetzlichen Neuregelung die Steuerbescheide vorläufig seien.