Erst zum Arzt, dann zum Fiskus
BERLIN (eb). Niedergelassene Ärzte sollten ihre Patienten darauf hinweisen, daß vor dem Einbau von Hilfsmitteln in der Wohnung gilt: Erst zum Arzt, dann zum Fiskus. Denn ohne ärztliches Attest erkennt das Finanzamt die Ausgaben nicht als außergewöhnliche Belastung an. Und Ärzte können das Attest nach der GOÄ abrechnen.