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Amoklauf von Winnenden

Erster Schadenersatzprozess beginnt

Hinterbliebene eines Opfers machen unter anderem Unterhaltsschaden geltend.

Veröffentlicht:

STUTTGART. Mehr als vier Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden steht am Mittwoch, 31. Juli 2013, ein erster Schadenersatzprozess an.

Wie das Landgericht Stuttgart am Dienstag mitteilte, klagen Hinterbliebene eines der tödlich verletzten Opfer. Sie machen einen Unterhaltsschaden und den Ersatz von Beerdigungskosten geltend, sagte ein Gerichtssprecher.

Insgesamt sind bisher sechs Klagen Geschädigter und Hinterbliebener von Opfern des Amoklaufs gegen den Vater des Täters Tim K. anhängig. Weitere Verfahren werden voraussichtlich im Herbst verhandelt.

Der Vater hatte die Pistole unverschlossen im Kleiderschrank aufbewahrt, mit der sein Sohn am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschoss. (dpa)

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