EuGH stärkt Anspruch auf Arbeitszeit-Grenze

LUXEMBURG (mwo). Angestellte Ärzte, die gegen ihren Willen über 48 Stunden pro Woche arbeiten müssen, haben Anspruch auf eine Entschädigung. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hervor.

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Der EuGH in Luxemburg: Extra-Entlohnung für regelmäßig unfreiwillige Mehrarbeit.

Der EuGH in Luxemburg: Extra-Entlohnung für regelmäßig unfreiwillige Mehrarbeit.

© robert fishman / imago

Dieser sprach am Donnerstag einem Feuerwehrmann in Halle Schadenersatz zu. Nach EU-Recht darf die Arbeitszeit höchstens 48 Stunden pro Woche betragen. Dies umfasst laut EuGH-Rechtsprechung auch Bereitschaftsdienste.

Für Ärzte gibt es Ausnahmen, allerdings ausschließlich in Bezug auf die Bereitschaftsdienste. Danach können Ärzte einem Freizeitausgleich oder einer finanziellen Vergütung der die 48-Stunden-Grenze übersteigenden Bereitschaftsdienste freiwillig zustimmen.

Wie nun der EuGH entschied, kann sich der Feuerwehrmann, der laut Dienstplan 54 Stunden in der Woche arbeiten sollte, unmittelbar auf das EU-Recht berufen. Daher stehe ihm ein Schadenersatz zu.

Wie dieser zu bemessen ist, richte sich allerdings nach deutschem Recht. Gegebenenfalls könne er auch in Form von Freizeit gewährt werden.

Az.: C-429/09

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