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„Lubeca Vax“

Euroimmun-Gründer Stöcker: 250 000 Euro Strafe für illegale Impfung

Wegen einer Corona-Impfaktion steht der Unternehmer Winfried Stöcker vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vor. Der Unternehmer sieht sich im Recht.

Veröffentlicht:

Lübeck. Wegen einer Impfaktion mit einem nicht zugelassenen Corona-Impfstoff muss der Lübecker Unternehmer Professor Winfried Stöcker eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte den Gründer der Firma Euroimmun am Montag zur Zahlung von 50 Tagessätzen zu jeweils 5.000 Euro. Er habe ein nicht zugelassenes Arzneimittel vorsätzlich in Verkehr gebracht und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen, sagte der Richter zur Begründung.

Es gebe bis heute keine Hinweise darauf, dass Stöcker die Komponenten des Impfstoffes selbst zusammengemischt oder sie in seinem Labor hergestellt habe, sagte Wolfgang Kubicki, einer von Stöckers Verteidigern. Deshalb müsse sein Mandant freigesprochen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro zu verurteilen. Stöcker selbst sagte in seinem letzten Wort, er sei unschuldig. Er habe durch seinen Impfstoff einen Weg aus der Pandemie gesehen: „Da muss ich als Arzt doch helfen.“

Stöcker hatte mitten in der Corona-Pandemie im November 2021 am Lübecker Flughafen Blankensee eine Impfaktion mit dem von ihm entwickelten Impfstoff „Lubeca Vax“ organisiert. Da der Impfstoff keine behördliche Zulassung hatte, galt die Impfung als illegal.

Zeugen bestätigten am Montag vor Gericht, dass Stöcker die Interessenten vor der Impfung über die fehlende Zulassung aufgeklärt habe. Bei der Aktion im Gebäude des Lübecker Flughafens hatten sich den Angaben zufolge bereits rund 50 bis 100 Menschen impfen lassen, bevor die Polizei die ungenehmigte Aktion beendete. Stöcker ist seit Mitte 2016 Eigentümer des Flughafens, den er aus der Insolvenz herausgekauft hatte. (dpa)

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Kommentare
Andreas Hoffmann 10.06.202419:15 Uhr

Das Arzneimittelgesetz hatte vielleicht bei seiner Einführung noch den Schutz der Patienten im Sinn, inzwischen ist es aber zum Pharma-Oligopol-Schutzgesetz verkommen. Innovationen werden verhindert, die sogenannten Leistungserbringer ersticken in Bürokratie, und die Pharma-Riesen machen Milliardengewinne. Und der Wähler? Hat die Wahl zwischen Teufel und Beelzebub...

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