Ex-Kassenchefin haftet für geschönte Bilanz
KASSEL (mwo). Vorstände von Krankenkassen müssen für bewusste Bilanzmanipulationen haften. Das Bundessozialgericht verurteilte am Dienstag die frühere Chefin der BKK Leuna zu einem Schadenersatz von 266 000 Euro. Die Frau war Alleinvorstand der Betriebskrankenkasse des Chemiewerks in Leuna. Die Kasse fusionierte 1998 mit anderen Betriebskrankenkassen zur Novitas BKK.
Zuvor war die BKK Leuna 1996 tief in die roten Zahlen gerutscht. Um die Fusion nicht zu gefährden und eine Schließung der eigenen Kasse zu verhindern, verschob die Leuna-Chefin umfangreiche Ausgaben buchungstechnisch in das Jahr 1997 und schönte so die Bilanz 1996 um drei Millionen Euro. Die Novitas BKK forderte deshalb Schadenersatz.
Az.: B 1 KR 9/08 R