Honorarzuwachs in Brandenburg

Fachärzte erhalten mehr als die Hausärzte

Von dem Zuwachs der Gesamtvergütung um knapp sieben Prozent in Brandenburg profitieren Fachärzte sehr viel stärker als Hausärzte. Der märkische KV-Vorstand hält das für dringend erforderlich.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
50 Millionen Euro mehr Honorar hat der Schiedsspruch den Brandenburger Ärzten gebracht. Doch Haus- und Fachärzte werden nicht gleichermaßen aus dem Honorartopf bedient.

50 Millionen Euro mehr Honorar hat der Schiedsspruch den Brandenburger Ärzten gebracht. Doch Haus- und Fachärzte werden nicht gleichermaßen aus dem Honorartopf bedient.

© Elnur / fotolia.com

POTSDAM. Um rund fünf Prozent wächst das Honorarvolumen der Brandenburger Hausärzte im laufenden Jahr durch den Schiedsspruch von Ende August. Die märkischen Fachärzte erhalten dagegen ein Plus von gut neun Prozent.

Diesen asymmetrischen Zuwachs verteidigte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) Dr. Hans-Joachim Helming Anfang September vor der Vertreterversammlung.

"Wir haben in Brandenburg ein sehr starkes fachärztliches Problem", sagte er unter Verweis auf die Ergebnisse der KBV-Versichertenbefragung.

Probleme damit, dass zu wenig Hausärzte am Wohnort sind, äußerten dort acht Prozent der Befragten in Brandenburg, aber 24 Prozent schätzten es als problematisch ein, dass zu wenig Fachärzte am Wohnort sind.

Brandenburgs Fachärzte bundesweit bei Fallwerten das Schlusslicht

"Wir haben hier in Brandenburg tatsächlich ein Versorgungsdefizit", sagte Helming. Er verwies auch auf die bislang "sehr ordentliche Finanzierung im hausärztlichen Bereich und eine dramatisch schlechtere Finanzierung im fachärztlichen Bereich".

Während die Brandenburger Hausärzte im Bundesvergleich Platz zwei der Fallwerte einnehmen, geben die Fachärzte im Flächenland das Schlusslicht. Nur 82 Prozent ihrer Leistungen im Regelleistungsvolumen (RLV) wurden bislang ohne Abstaffelung vergütet, dagegen sind die hausärztlichen RLV-Leistungen zu 95 Prozent ausfinanziert.

Die Extra-Zuweisung aus dem Honorarzuwachs an die Fachärzte hebt deren Finanzierungsquote nach Helmings Angaben auf 87%. "Wir haben immer noch eine Unterdeckung von knapp 15 Prozent im fachärztlichen Bereich, trotz dieser asymmetrischen Verteilung."

0,87 Cent für abgestaffelte Leistungen - mehr ist nicht drin

KVBB-Vize und Honorarexperte Dr. Peter Noack wies zusätzlich daraufhin, dass die abgestaffelten Leistungen der Hausärzte mit einem Punktwert von mehr als 2,57 Cent vergütet würden, die der Fachärzte mit 0,87 Cent.

Zudem unterschreiten nach seinen Angaben zwar 39 Prozent der Hausärzte, aber nur vier Prozent der Fachärzte ihr RLV.

Die Brandenburger Ärzte erhalten nach der Schiedsamtsentscheidung im August in diesem Jahr insgesamt 748 Millionen Euro. Das entspricht einer Steigerung um 6,95 Prozent der bereinigten morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV).

Zur Förderung der fachärztlichen Grundpauschalen stehen zweckgebundene Mittel von 14,6 Millionen Euro zur Verfügung, zur Förderung der hausärztlichen Grundversorgungsleistungen 2,9 Millionen Euro.

Im vierten Quartal 2013 erhalten die Hausärzte davon 0,73 Millionen. Der größte Teil davon fließt in die Heim-Mitbesuche und in die Überschreitungsleistungen.

Die Fördersumme für die Fachärzte von 3,65 Millionen Euro im vierten Quartal fließt knapp zur Hälfte in die RLV-Anhebung. Die Fallwerte für das vierte Quartal will die KVBB noch im September veröffentlichen.

Schiedsspruch wird nicht von allen als positives Ergebnis gewertet

Insgesamt bewertet KVBB-Chef Helming das Schiedsamtsergebnis als nicht schlecht. "Wir liegen gut im Mittelfeld mit diesen Werten. Gemessen an der bisherigen Dynamisierung der MGV liegen wir damit sehr gut", sagte er.

Diese Einschätzung stieß bei einigen Ärzte-Vertretern auf Widerspruch. Sie erinnerten daran, dass die KVBB mehr als 13 Prozent Honorarsteigerung unter Verweis auf die überdurchschnittlich hohe Morbidität der Brandenburger Bevölkerung gefordert hatte.

Helming verwies auf die negativen Auswirkungen des Urteils des Landessozialgerichts Magdeburg (LSG). Das Gericht hatte kurz vor der Brandenburger Schiedsamtssitzung die morbiditätsbedingten Zuwächse in der MGV in Sachsen-Anhalt gekippt.

Vor diesem Hintergrund bewertet der Brandenburger KV-Vorstand es als Erfolg, dass in einer Protokollnotiz zur Schiedsamtsentscheidung vereinbart ist, dass durch regionale Morbidität bedingte Steigerungen gegebenenfalls noch geltend gemacht werden können.

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