Fahrer trägt Mitschuld bei Glatteisunfall
FRANKFURT AM MAIN (dpa). Ein Autofahrer, der auf eisglatter Straße in einen Unfall verwickelt wird, bleibt in jedem Fall auf einem Teil des Schadens sitzen. Das geht aus einem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hervor.