Falsche Autofarbe ist erheblichr Sachmangel

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KARLSRUHE (dpa). Die Farbe eines Autos ist von entscheidender Bedeutung beim Kauf. Das steht nun auch höchstrichterlich fest. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe kann ein Käufer das Auto ablehnen, wenn dessen Farbe anders ist als bestellt (Az.: VIII ZR 70/07). Diese Abweichung stelle im Regelfall einen erheblichen Sachmangel dar und sei eine Pflichtverletzung des Verkäufers, entschieden die Richter. Die Farbe bestimme schließlich maßgeblich das Erscheinungsbild eines Autos und gehöre beim Kauf zu den wichtigen Kriterien.

Damit war die Klage eines Baden-Württembergers erfolgreich, der es ablehnte, rund 55 000 US-Dollar für einen schwarzen Chevrolet Corvette zu zahlen. Der Mann hatte das Auto zwar im Mai 2005 in Florida bei einem Händler bestellt - allerdings in der Farbe "Le Mans Blue Metallic". So stand es auch im Vertrag. Geliefert wurde der Wagen jedoch in Schwarz. Gleichwohl sollte der Mann zahlen. Dagegen wehrte er sich - vorerst erfolgreich.

Ob er das Auto trotz der ungeliebten Farbe annehmen muss, wird jetzt das Landgericht Ellwangen klären müssen. Die Richter bekommen den Fall erneut auf den Tisch, weil unklar ist, ob sich Auto-Liebhaber und Händler nachträglich doch noch auf die Lieferung des schwarzen Modells geeinigt hatten.

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