Online-Werbung
Fast nur über die eigene Website
In Sachen Online-Vermarktung setzt die Mehrzahl mittelständischer Betriebe - auch im Gesundheits- und Sozialwesen - nach wie vor auf die eigene Website.
Das gilt immerhin für 78 Prozent der Betriebe mit einem bis 49 Mitarbeitern, wie die repräsentative Studie "Situation des deutschen Mittelstands bei IT- und Telekommunikationsthemen", die von der Wachstumsinitiative "Antrieb Mittelstand" veröffentlicht wurde, zeigt.
Befragt wurden 1550 Betriebe. Dabei beschäftigen sich 42 Prozent auch mit dem Thema Suchmaschinen-Optimierung. Nicht einmal ein Viertel hat bereits Social-Media-Aktivitäten gestartet.
Und auch beim Thema Service-Portal halten sich die Betriebe noch zurück: Gerade einmal 19 Prozent haben hier Leistungen im Angebot. (reh)




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


