Direkt zum Inhaltsbereich

Fehlender Widerspruch ist keine Zustimmung

Veröffentlicht:

KOBLENZ (dpa). Ein Internetanbieter darf im "Kleingedruckten" nicht eine Vertragsänderung für wirksam erklären, falls der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Zeit widerspricht.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor, das am Montag bekannt geworden ist. Zwar sei eine solche Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Banken üblich. Das Verhältnis eines Kunden zu seiner Bank sei mit dem zu einem Internetanbieter jedoch nicht vergleichbar.

Das Gericht erklärte mit seinem Urteil unter anderem eine Klausel in einem sogenannten Webhosting-Vertrag für unwirksam. Darin hieß es, dass der Internetanbieter den Vertrag einseitig ändern könne, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen widerspreche.

Das OLG sah in der Regelung eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass Banken eine solche Klausel verwendeten. Denn für ein Girokonto gelte keine Mindestlaufzeit und der Kunde könne vor allem die Geschäftsbeziehung mit der Bank jederzeit beenden.

Az.: 2 U 1388/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Urologie

Neue Klassifikation von Harnwegsinfektionen räumt mit Missverständnissen auf

Sechs Monate längeres Gesamtüberleben

Daraxonrasib beim Pankreaskarzinom: Besser als die Chemotherapie?

Lesetipps
Ein Säugling liegt auf dem Rücken auf einem Bett. Die Hände der Mutter streichen sachte über den Bauch des Kindes.

© Aurora Aesthetics / Generated with AI / Stock.adobe.com

Funktionelle gastrointestinale Störungen

Säuglingskoliken: Wie viel Schreien ist normal?

Füße mit Lymphödem

© [M]_Dr. P. Marazzi / Science Photo Library

Ödem ist nicht gleich Ödem

Lymphödem versus Lipödem: Tipps für Diagnostik und Therapie