Fehlender Widerspruch ist keine Zustimmung

Veröffentlicht:

KOBLENZ (dpa). Ein Internetanbieter darf im "Kleingedruckten" nicht eine Vertragsänderung für wirksam erklären, falls der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Zeit widerspricht.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor, das am Montag bekannt geworden ist. Zwar sei eine solche Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Banken üblich. Das Verhältnis eines Kunden zu seiner Bank sei mit dem zu einem Internetanbieter jedoch nicht vergleichbar.

Das Gericht erklärte mit seinem Urteil unter anderem eine Klausel in einem sogenannten Webhosting-Vertrag für unwirksam. Darin hieß es, dass der Internetanbieter den Vertrag einseitig ändern könne, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen widerspreche.

Das OLG sah in der Regelung eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass Banken eine solche Klausel verwendeten. Denn für ein Girokonto gelte keine Mindestlaufzeit und der Kunde könne vor allem die Geschäftsbeziehung mit der Bank jederzeit beenden.

Az.: 2 U 1388/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kampf gegen das Verbrechen

Ermittler im Gesundheitswesen: Leichtes Spiel für Kriminelle

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vermögensforscher im Interview

Welche Eigenschaften helfen, reich zu werden

Review mit Metaanalyse

Invasive Pneumokokken-Infektionen: Wer besonders gefährdet ist

Lesetipps
Ein Arzt untersucht das Knie eines Patienten.

© gilaxia / Getty Images / iStock

Kniegelenk

Neue Gonarthrose-Leitlinie setzt mehr auf Eigeninitiative

Collage von Bildern

© Frau: nenetus / stock.adobe.com | Rücken links: Dr. P. Marazzi / Science Photo Library | Arm: ZOKO / stock.adobe.com | Rücken rechts: Eva Valesky (2) | HG: Phokin / stock.adobe.com

Falsches Label?

Verdacht auf Betalaktam-Allergie: Was tun, wenn die Patientin ein Antibiotikum braucht?

Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?