Fehlender Widerspruch ist keine Zustimmung

Veröffentlicht:

KOBLENZ (dpa). Ein Internetanbieter darf im "Kleingedruckten" nicht eine Vertragsänderung für wirksam erklären, falls der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Zeit widerspricht.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor, das am Montag bekannt geworden ist. Zwar sei eine solche Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Banken üblich. Das Verhältnis eines Kunden zu seiner Bank sei mit dem zu einem Internetanbieter jedoch nicht vergleichbar.

Das Gericht erklärte mit seinem Urteil unter anderem eine Klausel in einem sogenannten Webhosting-Vertrag für unwirksam. Darin hieß es, dass der Internetanbieter den Vertrag einseitig ändern könne, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen widerspreche.

Das OLG sah in der Regelung eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass Banken eine solche Klausel verwendeten. Denn für ein Girokonto gelte keine Mindestlaufzeit und der Kunde könne vor allem die Geschäftsbeziehung mit der Bank jederzeit beenden.

Az.: 2 U 1388/09

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzgebungsvorhaben des BMG

Was das Gesundheitsministerium plant – und was es liegenlässt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bei der Frage, ob und wann die Nieren gespült werden sollten, herrscht Uneinigkeit.

© Hifzhan Graphics / stock.adobe.com

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung