Unlauterer Wettbewerb
Landgericht: Fernbehandlung darf nicht zum Pauschalpreis angeboten werden
Ärztliches Berufsrecht gilt auch in telemedizinischen Gefilden. Genauso wie die Abrechnungsregularien der GOÄ. So jetzt das Landgericht Düsseldorf zum Nachteil des Anbieters Dermanostic.