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Finanzämter rechnen ungleich beim Elterngeld

NEU-ISENBURG (eb). Das Elterngeld wird je nach Bundesland unterschiedlich bei der Steuer berücksichtigt. Das führt dazu, dass zum Beispiel Eltern in Hessen mehr an den Fiskus abführen müssen als Papas und Mamas in Sachsen.

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Familie mit Kindern: Sind vor der Steuer wirklich alle Eltern gleich?

Familie mit Kindern: Sind vor der Steuer wirklich alle Eltern gleich?

© Foto: Schonwww.fotolia.de

Auf diese Ungleichbehandlung hat jetzt der Lohnsteuerhilfeverein Hessen hingewiesen. Der Hessische Rundfunk berichtete am Dienstag darüber ausführlich in seinem Morgenprogramm.

Das Elterngeld ist zwar steuer- und sozialabgabenfrei. Dennoch wird es von den Finanzämtern in Hessen und in anderen Bundesländern auf das zu versteuernde Einkommen draufgerechnet, um so den Steuersatz zu ermitteln. Die Progression hat zur Folge, dass der persönliche Steuersatz dadurch steigt. Eltern müssen auf ihr Einkommen (ohne Elterngeld) also mehr Abgaben an den Fiskus abführen.

Der Lohnsteuerhilfeverein ist der Ansicht, dass das Elterngeld nicht in voller Höhe bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt werden dürfe. Zumindest das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro, das allen Eltern unabhängig vom Einkommen zustehe, müsse außen vor bleiben. So gingen beispielsweise die Finanzämter in Sachsen vor.

Das hessische Finanzministerium in Wiesbaden bestätigte die unterschiedliche Handhabung. Nach Informationen des Hessischen Rundfunks wollen sich die Länder im September auf eine einheitliche Regelung verständigen. Der Lohnsteuerhilfeverein rät unterdessen Eltern, gegen den Steuerbescheid Widerspruch einzulegen.

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