Finanzamt verfolgt Praxiserben bis zu sieben Jahre

In den Augen des Bundesfinanzhofes ist die nachträgliche Besteuerung bei Insolvenz eines geerbten Betriebs rechtmäßig.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (mwo). Ärzten, die ihre Praxis oder Anteile an einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum geerbt haben, sitzt sieben Jahre lang die Erbschaftssteuer im Nacken. Wie aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München hervorgeht, wird die Steuer nachträglich fällig, wenn die Praxis innerhalb dieser Zeit wegen Insolvenz nicht fortgeführt werden kann.

Im Streitfall hatten zwei Geschwister im August 1996 Anteile an einer GmbH & Co. KG im Wert von umgerechnet 1,53 Millionen Euro geerbt. Um die Substanz von Familienbetrieben zu schützen, ist die Erbschaft von Unternehmen oder Unternehmensanteilen seit jeher steuerlich begünstigt, seit 2009 unter bestimmten Voraussetzungen sogar vollkommen steuerfrei. Zu den Voraussetzungen gehört, dass das Unternehmen früher fünf, heute sieben Jahre von den Erben fortgeführt wird.

Die GmbH & Co. KG musste allerdings im März 2001 in die Insolvenz und wurde im Mai 2001 an einen Investor verkauft. Das Finanzamt verlangte daraufhin von den Erben zusätzlich zu der nach den alten Regeln bereits bezahlten Steuer noch jeweils knapp 110 000 Euro Erbschaftsteuer nach. Die Erben sahen dies als "unbillig" an: Die nachträgliche Besteuerung im Fall der Insolvenz stehe im Widerspruch zum gesetzlichen Ziel der Steuervergünstigung. Der BFH sah jedoch auch im konkreten Einzelfall keinen Anlass, die Steuer zu erlassen.

Die Nachbesteuerung sei im Gesetz ausdrücklich vorgesehen, wenn der Betrieb innerhalb der Frist verkauft oder eingestellt werde. Dazu gehöre auch die Insolvenz. Der Versuch der Erben, das Unternehmen noch mit Privatvermögen zu retten, sei eine unternehmerische Entscheidung gewesen, die einen Erlass der Steuer ebenfalls nicht rechtfertige.

Az.: II R 25/08

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps