Finanzieller Ausgleich bei Scheidung neu geregelt

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BERLIN (dpa). Der Bundesrat hat am Freitag endgültig eine Reform des Versorgungsausgleichs unter geschiedenen Eheleuten beschlossen.

Das Gesetz soll die Verteilung von Renten- und Pensionsansprüchen nach einer Ehescheidung einfacher und gerechter machen. Künftig werden alle erworbenen Ansprüche an einer Altersversorgung grundsätzlich je zur Hälfte geteilt. Neu eingeführt werden auch einige Ausnahmen.

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